Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt: Was Sie jetzt wissen müssen!
Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen in Deutschland eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Diese eindeutige Identifikationsnummer soll das Besteuerungsverfahren effizienter und transparenter gestalten. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch vergeben und ergänzt bestehende Nummern wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Steuernummer, ersetzt diese aber nicht. Die W-IdNr. besteht aus dem Ländercode "DE" und neun Ziffern, ergänzt durch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal.
Der Roll-out erfolgt stufenweise: Ab Oktober 2024 wird die W-IdNr. zunächst an Unternehmen mit bestehender USt-IdNr. zugeteilt, gefolgt von wirtschaftlich Tätigen ohne USt-IdNr. ab November 2024. Ab dem 3. Quartal 2025 erhalten alle weiteren wirtschaftlich Tätigen ihre W-IdNr. elektronisch. Die Einführung dieser Nummer soll langfristig zur Vereinfachung und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens beitragen.
Für den Übergang sind großzügige Regelungen vorgesehen: Die verpflichtende Angabe der W-IdNr. in Steuererklärungen und Mitteilungen wird erst nach Abschluss der initialen Vergabe verlangt. Der Deutsche Steuerberaterverband begrüßt diese Maßnahme, da sie einen wichtigen Schritt zur Bürokratievermeidung und zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips darstellt, bei dem steuerpflichtige Informationen nur noch einmalig an eine Stelle übermitteln müssen.
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