Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen
Viele Versicherungsbeiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Durch die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen lassen sich Steuerlasten erheblich reduzieren. Doch welche Beiträge sind absetzbar?
Welche Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich begĂĽnstigt?
Grundsätzlich wird zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden:
- Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur Rürup-Rente können steuerlich geltend gemacht werden.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar, sofern sie der Basisabsicherung dienen.
- Sonstige Versicherungen: Dazu gehören Beiträge zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und bestimmten Risikolebensversicherungen.
Wichtige steuerliche Grenzen und Bedingungen
- Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt eine Höchstgrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige.
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die der Grundabsicherung dienen, sind unbegrenzt absetzbar und fallen nicht unter diese Höchstgrenze.
- Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz oder Krankentagegeld sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar.
Steuerliche Vorteile optimal nutzen
Durch eine im Vorfeld geplante Investition in eine staatlich geförderte Rürup-Rente lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Eine genaue Prüfung der steuerlichen Höchstbeträge ist dafür unerlässlich, um Ihr Sparpotenzial optimal zu kalkulieren.
Wer sich unsicher ist, welche Beiträge angerechnet werden können oder wie sich die Absetzbarkeit in der Steuererklärung auswirkt, sollte eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. Varianta steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten und alle möglichen Vorteile zu nutzen.
