Verlustverrechnung ab 2025 wieder unbegrenzt möglich
Verlustverrechnung ab 2025 wieder unbegrenzt möglich
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Verluste aus wertlosen Aktien und Termingeschäften wieder uneingeschränkt mit Kapitalerträgen verrechnet werden. Die bisherige Begrenzung auf 20.000 Euro pro Jahr entfällt vollständig. Diese Änderung bringt Anlegerinnen und Anlegern mehr Flexibilität und steuerliche Fairness.
Was bedeutet das fĂĽr Sie?
- Die neue Regelung gilt für Verluste ab 2025 und möglicherweise für bisher nicht verrechnete Verluste.
- Sie erleichtert die Steuerplanung und ermöglicht eine schnellere Verlustverrechnung.
- Steuerbescheide sollten genau geprüft werden, da eine Anpassung über die Anlage KAP in der Steuererklärung erforderlich sein kann.
Warum ist diese Änderung wichtig?
Bisher konnten hohe Verluste nur über mehrere Jahre verteilt verrechnet werden, was insbesondere für aktive Anleger steuerliche Nachteile mit sich brachte. Die Neuregelung sorgt dafür, dass Kapitalerträge effizienter genutzt werden können und die Anlagestrategie flexibler gestaltet werden kann.
Individuelle Beratung durch Varianta
Damit Sie die neuen Möglichkeiten optimal nutzen können, ist eine sorgfältige Prüfung Ihrer steuerlichen Situation empfehlenswert. Varianta unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung und hilft Ihnen, Ihre Steuerstrategie bestmöglich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
