Steuerfreie Sonderprämie: Bis zu 1.000 € für Beschäftigte
Achtung: Nach der Ablehnung im Bundesrat hat die Bundesregierung beschlossen, das Vorhaben nicht mehr weiterzuverfolgen.
Im Rahmen aktueller Entlastungsmaßnahmen hat die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, Beschäftigten bis zum 31.12.2026 eine steuerfreie Sonderprämie von bis zu 1.000 € zu gewähren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Zahlung steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen. Entscheidend ist dabei, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Eine Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile ist nicht zulässig.
Die Zahlung ist für Arbeitgeber freiwillig, unterliegt jedoch klaren Anforderungen in der praktischen Umsetzung. Dazu zählt insbesondere eine saubere und nachvollziehbare Dokumentation der Sonderprämie.
Fehler in der Ausgestaltung – etwa durch Gehaltsumwandlung oder unklare Dokumentation – können dazu führen, dass die Zahlung nachträglich als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn eingestuft wird. Zudem muss die Auszahlung bis zum 31.12.2026 erfolgen.
Die steuerfreie Sonderprämie bietet somit eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeitende gezielt zu entlasten und gleichzeitig die eigene Abgabenlast zu optimieren – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen werden korrekt eingehalten.
Unser Tipp: Vor der Umsetzung sollte die konkrete Ausgestaltung im Unternehmen geprüft werden. Wir helfen gerne dabei.


