Steuererklärung auch für Azubis und Studenten sinnvoll
Auch bei niedrigem Einkommen kann eine Steuererklärung für Auszubildende und Studierende sinnvoll sein. Denn bestimmte Ausgaben lassen sich steuerlich geltend machen – in vielen Fällen führt das zu einer Rückerstattung.
Steuererklärung für Auszubildende
Für Auszubildende lohnt sich die Abgabe besonders dann, wenn Lohnsteuer gezahlt wurde. Diese kann bei einer Steuererklärung häufig ganz oder teilweise zurückgeholt werden.
Darüber hinaus können folgende Kosten steuerlich berücksichtigt werden:
- Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder Berufsschule
- Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur oder Werkzeug
- Beiträge zu Gewerkschaften oder Kammern
Steuererklärung für Studierende
Im Zweitstudium oder bei einem dualen Studium können Studierende ihre Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet: Auch wenn aktuell noch keine Steuern gezahlt werden, können diese Ausgaben über einen sogenannten Verlustvortrag in spätere Jahre übertragen und beim Berufseinstieg steuerlich genutzt werden.
Typische absetzbare Posten sind:
- Studiengebühren und Semesterbeiträge
- Fahrtkosten zur Hochschule
- Lernmaterialien und technische Geräte
Im Erststudium hingegen gelten Studienkosten nur als Sonderausgaben – bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Diese bringen aber nur dann einen steuerlichen Vorteil, wenn im selben Jahr bereits steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Rückwirkend steuerlich profitieren
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann eine freiwillige Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Für das Jahr 2021 ist das beispielsweise noch bis zum 31. Dezember 2025 möglich.
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