Steuererklärung 2024: Diese Fristen gelten
Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten wieder die regulären Abgabefristen – eine pandemiebedingte Verlängerung gibt es nicht mehr. Die wichtigsten Termine im Überblick:
- Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, muss diese bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingehen.
- Bei Inanspruchnahme einer steuerlichen Beratung (z. B. durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026.
Achtung: Seit einiger Zeit werden Verspätungszuschläge automatisch erhoben, wenn die Abgabe nicht rechtzeitig erfolgt.
Besonders bei komplexeren Fällen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung – nicht nur zur Fristwahrung, sondern auch zur optimalen Gestaltung Ihrer Erklärung.
Unser Tipp: Beginnen Sie trotzdem frühzeitig mit der Zusammenstellung der Unterlagen– denn auch die beste Beratung braucht ein wenig Vorlaufzeit, um das Optimum herauszuholen.
Falls Sie noch keine Unterstützung für die Steuererklärung 2024 haben, sprechen Sie uns an. Varianta begleitet Sie professionell und vorausschauend – damit Ihre Steuer kein Stressfaktor wird.


