Ostern und Steuern: Feiertagszuschlรคge
Ostern & Steuern: Wann Feiertagszuschlรคge steuerfrei sind
Rund um die Osterfeiertage stellt sich fรผr viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage: Wie sieht es mit der Besteuerung von Feiertagsarbeit aus? Die Antwort: Zuschlรคge kรถnnen steuerfrei sein โ allerdings gelten dabei klare Regeln.
Zuschlรคge fรผr die Arbeit an Karfreitag und Ostermontag โ beide gesetzliche Feiertage โ sind grundsรคtzlich bis zu 125โฏ% steuerfrei. Wer dagegen am Ostersonntag arbeitet, profitiert steuerlich โnurโ von einem Sonntagszuschlag von bis zu 50โฏ%. Der Grund: Ostersonntag ist nicht in allen Bundeslรคndern ein gesetzlicher Feiertag und wird daher steuerlich wie ein normaler Sonntag behandelt.
Wichtig ist auรerdem: Damit die Steuerfreiheit gilt, darf der Grundlohn des oder der Beschรคftigten 50โฏโฌ pro Stunde nicht รผberschreiten. Liegt der Lohn darรผber, werden die Zuschlรคge voll steuerpflichtig.
Feiertagsarbeit sollte daher sorgfรคltig dokumentiert und abgerechnet werden โ insbesondere in sensiblen Lohnabrechnungen kann eine falsche Einordnung schnell teuer werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Lohnabrechnung auf den Prรผfstand stellen oder Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zuschlรคgen haben.
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