Neue Regelung für Kleinunternehmen
Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Regelung für Kleinunternehmen in Deutschland.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 25.000 € können die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen und sind somit von der Umsatzsteuer befreit. Die Grenze für das laufende Jahr liegt bei 100.000 €. Wird diese Grenze überschritten, gilt die Kleinunternehmer-Regelung nicht mehr.
Neugründungen müssen die 25.000 €-Grenze im ersten Jahr genauer beachten, da sonst die Umsatzsteuerpflicht sofort eintritt. Für Umsätze im europäischen Ausland wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingeführt. Die neue Regelung bringt auch vereinfachte Rechnungsregelungen und -hinweispflichten für Kleinunternehmer, die beispielsweise bei E-Rechnungen nur den Empfang sicherstellen müssen.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast von bis zu 9.000 € müssen ab 2025 nur noch quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Varianta hilft, die neuen Regeln nachzuvollziehen und sich hieraus ergebende, steuerliche Vorteile zu nutzen.
