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Minijobs werden teurer: Was kommt auf Arbeitgeber zu?

| Gesetze

Die geplante Pflegereform ist für Unternehmen mit Minijobbern relevant. Denn neben dem geplanten zusätzlichen Pflegeversicherungsbeitrag kommen weitere Änderungen bei den Arbeitgeberkosten hinzu.

Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs soll 2027 von 13 % auf 17,5 % steigen. Gleichzeitig ist eine Erhöhung der Pauschsteuer von 2 % auf 5 % vorgesehen. Ab 2028 soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf zusätzlich ein Arbeitgeberbeitrag von 3,6 % zur Pflegeversicherung hinzukommen.

Bei einem gleichbleibenden Monatslohn von 600 € ergibt sich in der Beispielrechnung folgende Entwicklung:

2026: 787,02 € Arbeitgeberkosten
2027: 832,02 € Arbeitgeberkosten
2028: 853,62 € Arbeitgeberkosten

Damit steigen die Arbeitgeberabgaben in der Beispielrechnung von 31,17 % auf 42,27 %.

Für Unternehmen mit mehreren Minijobbern können diese Veränderungen zu spürbaren Mehrkosten führen. Umso wichtiger ist es, die Auswirkungen auf die eigenen Personalkosten frühzeitig zu prüfen.

Noch ist die Pflegereform nicht geltendes Recht. Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt abzuwarten.

Sie möchten wissen, was die geplanten Änderungen für Ihr Unternehmen bedeuten?

Weitere Informationen und Beratung finden Sie unter www.varianta.net.

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