Minijobs vs. Midijobs
Neue Regelungen für Minijobs und Midijobs ab 2025
Minijobs: Verdienstgrenze-Steigerung!
Mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2025 wurde die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 € auf 556 € erhöht. Diese Anpassung ist eine direkte Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde. Das bedeutet eine jährliche Verdienstgrenze von 6.672 € für Minijobber.
Midijobs: Neue Bandbreite im Übergangsbereich
Ebenfalls seit 2025 erstreckt sich der sogenannte Übergangsbereich für Midijobs von 556,01 € bis 2.000 € pro Monat. Arbeitnehmer profitieren in diesem Bereich von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, die mit steigendem Einkommen schrittweise ansteigen, während Arbeitgeber die vollen Beiträge tragen müssen.
Wesentliche Unterschiede im Überblick
Sozialversicherung: Minijobber sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit, während Midijobber reduzierte Beiträge zahlen und sozialversichert sind.
Steuern: Minijobs sind häufig steuerfrei, da der Arbeitgeber pauschale Abgaben leistet. Bei Midijobs erfolgt die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen. Arbeitsrecht: Für beide Beschäftigungsformen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Unterschiede bestehen jedoch im Kündigungsschutz und im Anspruch auf Sozialleistungen.
Beratung für Arbeitgeber: Es ist wichtig, die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen und die Beschäftigungsform entsprechend den betrieblichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer zu wählen. Bei Fragen zur optimalen Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


