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Minijobs vs. Midijobs

| Informationen

Neue Regelungen fรผr Minijobs und Midijobs ab 2025

Minijobs: Verdienstgrenze-Steigerung! 
Mit Gรผltigkeit ab dem 1. Januar 2025 wurde die monatliche Verdienstgrenze fรผr Minijobs von 538 โ‚ฌ auf 556 โ‚ฌ erhรถht. Diese Anpassung ist eine direkte Folge der Erhรถhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 โ‚ฌ pro Stunde. Das bedeutet eine jรคhrliche Verdienstgrenze von 6.672 โ‚ฌ fรผr Minijobber. 

Midijobs: Neue Bandbreite im รœbergangsbereich 
Ebenfalls seit 2025 erstreckt sich der sogenannte รœbergangsbereich fรผr Midijobs von 556,01 โ‚ฌ bis 2.000 โ‚ฌ pro Monat. Arbeitnehmer profitieren in diesem Bereich von reduzierten Sozialversicherungsbeitrรคgen, die mit steigendem Einkommen schrittweise ansteigen, wรคhrend Arbeitgeber die vollen Beitrรคge tragen mรผssen. 

Wesentliche Unterschiede im รœberblick 

Sozialversicherung: Minijobber sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit, wรคhrend Midijobber reduzierte Beitrรคge zahlen und sozialversichert sind.
Steuern: Minijobs sind hรคufig steuerfrei, da der Arbeitgeber pauschale Abgaben leistet. Bei Midijobs erfolgt die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen. Arbeitsrecht: Fรผr beide Beschรคftigungsformen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Unterschiede bestehen jedoch im Kรผndigungsschutz und im Anspruch auf Sozialleistungen.

Beratung fรผr Arbeitgeber: Es ist wichtig, die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwรคgen und die Beschรคftigungsform entsprechend den betrieblichen Anforderungen und den Bedรผrfnissen der Arbeitnehmer zu wรคhlen. Bei Fragen zur optimalen Gestaltung von Beschรคftigungsverhรคltnissen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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