Minijobs vs. Midijobs
Neue Regelungen fรผr Minijobs und Midijobs ab 2025
Minijobs: Verdienstgrenze-Steigerung!
Mit Gรผltigkeit ab dem 1. Januar 2025 wurde die monatliche Verdienstgrenze fรผr Minijobs von 538 โฌ auf 556 โฌ erhรถht. Diese Anpassung ist eine direkte Folge der Erhรถhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 โฌ pro Stunde. Das bedeutet eine jรคhrliche Verdienstgrenze von 6.672 โฌ fรผr Minijobber.
Midijobs: Neue Bandbreite im รbergangsbereich
Ebenfalls seit 2025 erstreckt sich der sogenannte รbergangsbereich fรผr Midijobs von 556,01 โฌ bis 2.000 โฌ pro Monat. Arbeitnehmer profitieren in diesem Bereich von reduzierten Sozialversicherungsbeitrรคgen, die mit steigendem Einkommen schrittweise ansteigen, wรคhrend Arbeitgeber die vollen Beitrรคge tragen mรผssen.
Wesentliche Unterschiede im รberblick
Sozialversicherung: Minijobber sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit, wรคhrend Midijobber reduzierte Beitrรคge zahlen und sozialversichert sind.
Steuern: Minijobs sind hรคufig steuerfrei, da der Arbeitgeber pauschale Abgaben leistet. Bei Midijobs erfolgt die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen. Arbeitsrecht: Fรผr beide Beschรคftigungsformen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Unterschiede bestehen jedoch im Kรผndigungsschutz und im Anspruch auf Sozialleistungen.
Beratung fรผr Arbeitgeber: Es ist wichtig, die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwรคgen und die Beschรคftigungsform entsprechend den betrieblichen Anforderungen und den Bedรผrfnissen der Arbeitnehmer zu wรคhlen. Bei Fragen zur optimalen Gestaltung von Beschรคftigungsverhรคltnissen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
