Krankenkassenreform beschlossen – was ändert sich für Sie?
Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung bringt in den kommenden Jahren einige Änderungen mit sich – und betrifft damit nicht nur Versicherte, sondern auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze
Ab 2027 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung einmalig um 300 Euro angehoben. Für Beschäftigte mit höherem Einkommen kann dadurch die Beitragsbelastung steigen.
Für Arbeitgeber bedeutet die Änderung, dass die neuen Sozialversicherungswerte bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden müssen.
Neue Regeln bei der Familienversicherung
Auch bei der beitragsfreien Familienversicherung ändern sich die Rahmenbedingungen. Ab 2028 gelten neue Regeln für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern.
Je nach persönlicher Situation können dadurch zusätzliche Beiträge entstehen. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es daher wichtig, die Auswirkungen der neuen Regelungen im Blick zu behalten.
Höhere Zuzahlungen
Die Reform wirkt sich außerdem auf die Zuzahlungen für Medikamente aus. Die Mindestzuzahlung steigt von 5 auf 7,50 Euro.
Damit können auf Versicherte künftig höhere Eigenanteile zukommen.
Änderungen beim Zahnersatz
Auch beim Zahnersatz wird der Eigenanteil für Versicherte voraussichtlich höher. Der Festzuschuss der Krankenkassen sinkt von 60 auf 50 Prozent.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen heißt das vor allem: Sozialversicherungswerte und Lohnabrechnung im Blick behalten. Gerade bei Beschäftigten mit höheren Einkommen können die Änderungen relevant werden.
Wir behalten die gesetzlichen Entwicklungen für Sie im Blick und unterstützen Sie bei der korrekten Umsetzung.
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