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Kassenmeldepflicht 2025: Wichtige Änderungen

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Mit dem Jahreswechsel 2025 tritt eine entscheidende Regelung in Kraft: Alle elektronischen Registrierkassen mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) müssen beim Finanzamt gemeldet werden – eine Vorgabe, die Unternehmen keinesfalls ignorieren sollten. Die Meldung ist verpflichtend und erfolgt ausschließlich elektronisch. Neben Registrierkassen betrifft diese Regelung auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler.

Fristen im Überblick:
Für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden, endet die Meldefrist am 31. Juli 2025. Neu angeschaffte oder stillgelegte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.

Der Meldeprozess im Detail:
Die Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal oder mithilfe kompatibler Kassensoftware. Dabei werden spezifische Daten wie die Seriennummer und technische Details der Kasse übermittelt. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Kassensysteme zu überprüfen und alle notwendigen Informationen bereitzustellen.

Warum die rechtzeitige Umsetzung wichtig ist:
Wer die Meldepflicht versäumt, riskiert Sanktionen und Unstimmigkeiten bei künftigen Steuerprüfungen. Mit einer frühzeitigen Planung vermeiden Sie solche Probleme und schaffen die Grundlage für reibungslose Abläufe.

Varianta unterstützt Sie bei der Einhaltung dieser neuen Vorschriften. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen genau zu verstehen, die richtigen Schritte einzuleiten und die notwendigen Daten korrekt zu übermitteln. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Kassensysteme sicher und effizient auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

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