Haushaltsnahe Dienstleistungen vs. Handwerkerleistungen
Unterschiede und Höchstbeträge ab 2026 im Überblick
Private Haushalte können bestimmte Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Entscheidend ist dabei die richtige Einordnung: Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen Minijobs im Privathaushalt, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Ab 2026 bleiben die grundsätzlichen Förderbeträge bestehen – jedoch gibt es wichtige Detailänderungen.
1. Minijob im Privathaushalt (§ 35a Abs. 1 EStG)
Hierunter fällt beispielsweise eine angemeldete Haushaltshilfe auf Minijob-Basis.
Steuerermäßigung:
20 % der Aufwendungen
maximal 510 € pro Jahr
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)
Darunter fallen Tätigkeiten, die üblicherweise von Haushaltsangehörigen selbst erledigt werden könnten, zum Beispiel:
- Reinigung der Wohnung
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Pflege- und Betreuungsleistungen
Steuerermäßigung:
20 % der Arbeitskosten
maximal 4.000 € pro Jahr
3. Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
Hierzu zählen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt, etwa:
- Malerarbeiten
- Reparaturen
- Austausch von Fenstern oder Heizungen
Steuerermäßigung:
20 % der Arbeitskosten
maximal 1.200 € pro Jahr
Wichtige Voraussetzungen
- Begünstigt sind ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten.
- Materialkosten sind nicht abziehbar.
- Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen.
- Die Zahlung muss unbar erfolgen (z. B. Überweisung).
Die Leistung muss im privaten Haushalt erbracht werden.
Neuerung ab 2026: Einschränkung bei der Verhinderungspflege
2026 greift bei Pflegeleistungen das neue Pflegebudget. Achten Sie darauf, Eigenanteile zeitnah in der Steuererklärung anzugeben, da nur tatsächlich im Kalenderjahr gezahlte Beträge zählen. zudem können Aufwendungen nur noch für das laufende Jahr und das unmittelbar vorangegangene Jahr geltend gemacht werden, ältere Ansprüche verfallen.
Eine frühzeitige Einreichung und Begleichung entsprechender Rechnungen ist daher empfehlenswert.
Fazit
Die korrekte Einordnung der Leistungen ist entscheidend, um die steuerlichen Höchstbeträge optimal auszuschöpfen. Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung Ihrer Aufwendungen.


