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GoBD & Belegarchivierung – Sind Ihre Unterlagen prüfungssicher?

| Gesetze

Eine Betriebsprüfung kommt oft überraschend – fehlende oder fehlerhaft archivierte Belege jedoch leider nicht.

Was bedeutet GoBD?
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) regeln, wie steuerrelevante Daten gespeichert werden müssen.

Das heißt konkret:

  • Unveränderbarkeit der Belege
  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  • Vollständigkeit
  • Maschinelle Auswertbarkeit
  • Aufbewahrungspflicht (in der Regel 8 bis 10 Jahre)

Typische Fehler in der Praxis:

  • Rechnungen nur als PDF gespeichert, aber bearbeitet
  • Fehlende Verfahrensdokumentation
  • Private und geschäftliche Belege vermischt
  • Keine revisionssichere Archivierung

Unsere Empfehlung:

  • Digitale, GoBD-konforme Archivierungssysteme nutzen
  • Verfahrensdokumentation erstellen
  • Klare Prozesse im Unternehmen definieren
  • Regelmäßige Überprüfung der Abläufe

Wichtig: Ein einfacher Scan reicht nicht automatisch aus. Die gesamte Prozesskette muss GoBD-konform sein.

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung einer prüfungssicheren digitalen Belegorganisation – damit Sie der nächsten Betriebsprüfung entspannt entgegensehen können.

Interesse an einem GoBD-Check für Ihr Unternehmen? Sprechen Sie uns an!

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