Geldwäschegesetz 2026: Was hat sich geändert?
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet zahlreiche Unternehmen und Berufsgruppen zu Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auch 2026 gibt es Änderungen, die in der Praxis relevant sind.
Was ist neu?
Identifizierung: Die Vorgaben zur Erhebung und Überprüfung bestimmter Identifikationsangaben wurden angepasst.
Digitale Finanztransaktionen: Das GwG berücksichtigt bei den Sorgfaltspflichten ausdrücklich die EU-Regelungen für Geldtransfers und Kryptowerte.
Transparenzregister: Die Anforderungen an den Zugang zu Registerinformationen wurden weiterentwickelt. Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten müssen weiterhin aktuell gehalten und Änderungen unverzüglich mitgeteilt werden.
Aufsicht: Aufsichtsbehörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Vorgaben zur elektronischen Übermittlung von Informationen und Unterlagen festzulegen.
Verdachtsmeldungen: Seit dem 1. März 2026 gelten detailliertere Vorgaben für Form und Inhalt elektronischer Meldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU).
Was bedeutet das für Unternehmen?
Entscheidend sind ein funktionierendes Risikomanagement, eine angemessene Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Identifizierung und Dokumentation.
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