Erbschafts- und Schenkungssteuer: Rechtzeitig planen, unnötige Belastungen vermeiden
Wer Vermögen überträgt – sei es durch Erbschaft oder Schenkung – sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Entscheidend sind vor allem die Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfallen. Ehepartner und Kinder haben dabei wesentlich höhere Vorteile als entferntere Verwandte oder Freunde.
Ein wichtiger Punkt: Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer langfristig plant, kann so große Vermögenswerte steuerlich optimiert übertragen. Besonders bei Immobilien kommt es auf eine korrekte Bewertung an, da hier häufig Streitpunkte entstehen und unnötige Steuerlast droht.
Auch für die Unternehmensnachfolge gibt es spezielle steuerliche Regelungen. Gerade hier ist eine frühzeitige Planung entscheidend, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern und gleichzeitig die Steuerbelastung für die Nachfolgerinnen und Nachfolger zu reduzieren.
Ein besonderer Vorteil: Wir arbeiten eng mit Notaren zusammen. Dadurch können Übertragungen zügig und rechtssicher in einem Termin mit Steuerberater und Notar erfolgen – effizient und ohne unnötige Umwege.
Ohne eine vorausschauende Gestaltung kann die Steuerlast schnell einen erheblichen Teil des Vermögens aufzehren. Mit professioneller Beratung lassen sich hingegen legale Gestaltungsspielräume nutzen, die die finanzielle Belastung deutlich mindern und den Übergang für alle Beteiligten erleichtern.


