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Ausblick auf 2026: Wichtige steuerliche Änderungen im neuen Jahr

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Ab dem 1. Januar 2026 sollen mehrere steuerliche Neuerungen in Kraft treten, die Arbeitnehmer, Pendler, Gastronomiebetriebe und Arbeitgeber gleichermaßen betreffen.

Dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale

Die Pendlerpauschale soll ab 2026 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben werden. Dadurch profitieren auch Beschäftigte mit kurzen Arbeitswegen spürbar.
Damit entfällt die bisherige Stufung, bei der der erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer galt.

Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen

Für Speisen in der Gastronomie soll ab 2026 wieder dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gelten. Das schafft Planungssicherheit für Restaurants, Cafés, Caterer & Kantinen.

Hinweis: Getränke bleiben weiterhin mit dem regulären Steuersatz besteuert.

Mindestlohn, Mini- und Midijobs

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde. Dadurch erhöht sich die Minijob-Grenze auf 603 € monatlich (7.236 € jährlich). Die untere Midijob-Grenze beginnt künftig bei 603,01 €, während die Obergrenze bei 2.000 € bleibt.

Änderungen bei der Vorsorgepauschale

Ein gravierender Punkt betrifft die Lohnabrechnung:
Ab 2026 wird die bisherige Mindest-Vorsorgepauschale abgeschafft.

Statt pauschaler Beträge werden künftig die tatsächlich gezahlten Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt – einschließlich der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die bisher außen vor blieben.

Was bedeutet das?

  • Die Berechnung des Lohnsteuerabzugs wird individueller und genauer
  • Wer hohe Versicherungsbeiträge zahlt, kann künftig mehr Netto erhalten
  • Bei niedrigen Beiträgen kann sich umgekehrt eine leicht höhere Steuerlast ergeben
  • Arbeitgeber müssen Lohnabrechnungssysteme entsprechend anpassen

Fazit

Das Jahr 2026 bringt eine Reihe relevanter Veränderungen mit sich:

  • Pendler profitieren von der höheren Pauschale
  • Gastronomiebetriebe erhalten mehr Planungssicherheit
  • Arbeitnehmer*innen erleben durch die neue Vorsorgepauschale realistischere Steuerabzüge

Wir beobachten die Entwicklungen für Sie weiter und beraten gern, was die Änderungen für Ihre individuelle Situation bedeuten.

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Ein Abreißkalender hängt in einem modernen Büro an der Wand. Er zeigt Donnerstag, den 1. Januar 2026.