Ausbildungsstart: Die wichtigsten Steuertipps für Azubis
Der Start in die Ausbildung bringt viele neue Erfahrungen mit sich – dazu gehört auch das erste eigene Gehalt. Neben Arbeitsvertrag und Berufsschule spielen nun auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Themen eine Rolle.
Die gute Nachricht: Für viele Auszubildende ist der Einstieg unkomplizierter als gedacht.
Darauf sollten Sie achten:
Steuerklasse I
Für die meisten Auszubildenden gilt automatisch Steuerklasse I. Aufgrund des meist noch geringen Einkommens fällt häufig gar keine Lohnsteuer an.
Sozialversicherung
Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden direkt vom Gehalt abgeführt. Sie müssen sich darum in der Regel nicht selbst kümmern.
Fahrtkosten
Die Wege zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb können steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise bei einem eigenen Hausstand und geringem Einkommen – kann ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bestehen.
Erste Steuererklärung
Auch im ersten Ausbildungsjahr kann sich eine Steuererklärung lohnen, etwa wenn Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder andere Werbungskosten angefallen sind.
Unser Tipp: Sammeln Sie Belege von Anfang an sorgfältig. So können mögliche steuerliche Vorteile später einfacher genutzt werden.
Sie haben Fragen rund um Ausbildung, Steuererklärung oder Werbungskosten? Das Team von Varianta unterstützt Sie gerne.